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Sie haben eine Immobilie in Kroatien? So sind Sie in Kroatien am besten krankenversichert

Krankenversicherung

Sie haben eine Immobilie in Kroatien? So sind Sie in Kroatien am besten krankenversichert:

Wenn Sie in Deutschland Krankenversichert sind verfügen Sie in der Regel über eine die „Europäische Krankenversicherungskarte“
Ausgestellt wird die Krankenversicherungskarte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.

Was genau ist die Europäische Krankenversicherungskarte?

Es handelt sich um eine Karte, mit der Sie während Ihres vorübergehenden Auslandsaufenthalt Aufenthalts in einem der 28 EU-Länder sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz Anspruch auf medizinisch notwendige Leistungen des öffentlichen Gesundheitswesens des jeweiligen Landes haben.
Sie erhalten Leistungen zu denselben Bedingungen und Kosten wie die Versicherten des jeweiligen Landes. Die Europäische Krankenversicherung garantiert somit keine kostenlose Behandlung. Die Gesundheitssysteme der einzelnen EU-Länder sind unterschiedlich.
So ist es möglich, dass Leistungen, in einem EU Land kostenfrei sind und in einem anderen EU-Land kostenpflichtig sind.

Achtung! Die Europäische Krankenversicherungskarte ist kein Ersatz für eine Reiseversicherung.
Wer länger als 3 Monate im Ausland bleibt sollte unbedingt eine Reise-Krankenversicherung abschließen.

Dies ist nicht in der Europäischen Krankenvericherungskarte inbegriffen:

  • Leistungen der privaten Gesundheitsversorgung
  • Kosten, die Ihnen entstehen könnten wie beispielsweise:
    Rückflug in Ihr Heimatland, Ersatz von verlorenem oder gestohlenem Eigentum
  • Kostendeckung, bei Reise in ein Land zu speziellen medizinischen Zwecken.

 

Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz nach Kroatien verlegen wollen, sollten Sie sich mit dem Vordruck S1 anmelden und nicht die Europäische Krankenversicherungskarte verwenden, um in Kroatien ärztliche Dienste in Anspruch zu nehmen.

Fazit: Die Europäische Krankenversicherungskarte können Sie in Kroatien bei allen akuten Erkrankungen oder Verletzungen einsetzen. Hierbei ist es empfehlenswert, dass Sie nicht zu einem lokalen Arzt, sondern direkt in die Ambulanz der Krankenhäuser gehen.

Diese kennen sich erfahrungsgemäß am besten mit dem europäischen Abrechnungssystem aus und können somit auch schnell notwendige Behandlungen einleiten.

Was wird nicht Abgedeckt:

Reguläre Kontrolluntersuchungen wie z.B. beim Gynekologen, Hautarzt oder Zahnarzt etc.

 

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